GDPdU-Schnittstelle

    Das neue MicroView 2.7 kann beim Anwender vorort alle Daten aus dem Archiv extrahieren und exportieren, ohne prinzipiell auf die gegebenen Indizes der Datenaufbereitung der Dienstleistungs-RZ in der Datenlieferung von Listenseiten angewiesen zu sein. Diese Technologie wird auch „Report-Mining“ genannt und ist die Basis für den Standard-konformen GDPdU-Export.

    Durch neue Schnittstellen kann MicroView beliebige Textdaten importieren und normgerecht indizieren. Werden z.B. die Drucklisten der Lohnkonten nicht im monatlichen Standard aus der Abrechnung geliefert, so können diese zum Jahresende separat importiert und GDPdU-gerecht indiziert werden.

    Über vordefinierte und definierbare Indizierungs-Schablonen können alle Daten einer Archiv-Seite (Dokument, Listseite) individuell indiziert werden. Über Recherchen können die zum Export gewünschten Daten flexibel zusammengestellt werden.

     

    Für das L+G Abrechnungsverfahren KIDICAP® PPay unseres Partners GiP mbH existieren für Drucklisten vordefinierte Indizierungs-Schablonen.

    Dem Aussenprüfer können gezielt Daten aus dem elektronischen Archiv bereitgestellt werden. MicroView exportiert nach der Recherche die Daten dann in die GDPdU-konformen XML- und CSV-Dateien, welche der Prüfer wie gefordert direkt in die IDEA-Software einlesen kann.

    Durch die flexiblen MicroView-Speicher- und Retrieval-Technologien können alle Datenbestände auch nachträglich GDPdU-konform exportiert werden, auch wenn das Dienstleistungs-RZ die Indizes nicht GDPdU-konform geliefert hat. Verpflichtend sind auch andere Daten, wie z.B. aus der Reisekostenabrechnung oder Überstunden-Listen, vorzuhalten. Diese können über die neue Schnittstellentechnologie in das elektronische Archiv übernommen und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gespeichert werden.

    microview gppu1

    10-Punkte-Liste zur GDPdU und elektronischen Archiven

    • GDPdU betrifft steuerrelevante Daten, primär im Produktivsystem, sekundär im Archiv
    • Der Umfang des Datenzugriffes (Anzahl Felder und Objekte) ist zunächst nicht geregelt
    • GoBS-konformer Betrieb erfüllt alle Anforderungen an Revisionssicherheit, keine neuen Anforderungen durch GDPdU; Regelung durch AO
    • Revisionssicherheit ist nicht alleine durch das Medium gegeben
    • GDPdU setzt keine besonderen Medien voraus
    • Neu ist der verpflichtende Zugriff auf die digitalen Daten statt einer Sichtprüfung sowie die Aufbewahrungsfrist
    • Auswertbarkeit der steuerrelevanten Daten, unstrukturierte Dokumente sind nicht auswertbar
    • Verantwortung liegt beim Steuerpflichtigen
    • Verfahrensdokumentation nach GoBS ist wichtig
    • Ein elektronisches Archiv hat Mehrfachnutzen und dient nicht alleine der GDPdU

    Diese Technologien setzt MicroView auch ein, um aus Listen alle gewünschten Netto-Daten zu extrahieren. Statt umständlich aus Listen die Daten über Copy&Paste zu extrahieren und Überschriften zu entfernen, können auf Knopfdruck die gewünschten Netto-Daten nach Excel® exportiert werden.

    Lohnjournale und sonstige Stammdaten können dem Aussenprüfer im geforderten XML-Format zur Verfügung gestellt werden.

    microview gppu2

    Kontakt

    Für weitere Informationen oder Preise kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular oder rufen Sie einfach unter +49-(0) 6381-916-320 an.

    MicroView-GDPdU-Schnittstelle